Einladung zur Hauptversammlung
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Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung des Reit- und Fahrverein Effringen im Schwarzwald e.V.
Datum: Samstag, 14. März 2026
Beginn: 19:00 Uhr
bereits ab 18:00 Uhr fürs leibliche Wohl reserviert
Ort: Krone Wildberg
Tagesordnung
1. Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
3. Berichte des Vorstands
a) 1. Vorsitzender
b) Kassenführerin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Anträge
a) Mitgliedsbeiträge
b) Anlagennutzungsgebühr
c) Arbeitsstunden
d) Hallenpflegeplan/Gebühr nichtgeleistete Dienste
7. Neuwahlen
a) 2. Vorsitzende/r
b) Schriftführer/in
c) Turnierbeauftragte/r
d) Anlagenwart
e) Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit
f) Kassenprüfer
8. Ehrungen
9. Verschiedenes
Anträge zur Hauptversammlung müssen bis spätestens Freitag, 20.02.2026 schriftlich bei dem 1. Vorsitzenden (Edwin Bäuerle, Haibe 3, 72218 Wildberg-Gültlingen,
Tel: 0171 3350518, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) eingereicht werden.
Anträge der Vorstandschaft an die Hauptversammlung
Vorstandschaft und Ausschuss stellen folgenden Anträge an die Versammlung:
Antrag a
Bestätigung der Beiträge
Die Beiträge für 2026 bleiben wie im vergangenen Jahr:
Aktiv: € 50,--
Passiv: € 25,--
Jugendliche: € 30,--
Kind: € 15,--
Familie: € 100,--
Die Vorstandschaft bittet um Bestätigung der Beiträge für das Jahr 2026.
Antrag b
Bestätigung der Anlagennutzungsgebühr
Die Gebühr für die Anlagennutzung im Jahr 2026 beträgt 30 € pro Monat und Pferd.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags
Antrag c
Festlegung der Arbeitsstunden für 2026
Im Jahr 2026 sind folgende Arbeitsstunden zu leisten:
17 – 70 Jahre:
- 20 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit je 10,- € abgerechnet.
15– 16 Jahre:
- 10 Stunden pro Jahr. Nicht geleistete Stunden werden mit je 5,- € abgerechnet.
Diese Regelung gilt immer ab dem Jahr in dem man das angegebene Alter erreicht. Die Arbeitskarten sind selbstständig zu führen und innerhalb von 4 Wochen nach den geleisteten Stunden von einem Ausschussmitglied zu unterschreiben, welches die Arbeitsstunden persönlich bezeugen kann. Nicht rechtzeitig unterschriebene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags.
Antrag d
Hallenpflegeplan
Der Hallenpflegeplan wird von uns mit Namen aller aktiv reitenden Mitglieder ab 14 Jahren gefüllt. Die Aufgaben und Zeiträume sind für die Mitglieder verbindlich. Falls ein vorgegebener Termin nicht eingehalten werden kann, hat das Mitglied selbstständig für Ersatz zu sorgen, welcher seine Pflichten übernimmt. Die geleisteten Arbeiten müssen durch Unterschrift auf dem Hallenpflegeplan bestätigt werden.
Pro nicht geleisteten Hallendienst werden 30,- Euro in Rechnung gestellt. Dabei gilt ein nicht unterschriebener Hallenpflegeplan als nicht geleistet.
Die Vorstandschaft bittet um Annahme des Antrags.
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Gemütliches Beisammensein im Anschluss in der Sattelschenke.
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